Wir empfehlen Ihnen, vor der Anmeldung zum Lehrgang mit der IHK zu klären, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden. Auskunft hierzu erteilen Ihnen die Weiterbildungsberatungsstellen der Industrie- und Handelskammern.
Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der dem IT-Bereich zugeordnet werden kann und danach eine mindestens 1-jährige Berufspraxis |
oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens 2-jährige Berufspraxis |
oder
eine mindestens 5-jährige Berufspraxis aufweist. |
Sie müssen zudem Ihren Spezialistenstatus nachweisen. Bei allen Angaben gilt der Termin der Prüfung, nicht der Lehrgangsbeginn.